Jährliches Dokument
17. November 2009
EHLEBRACHT AG: Termin außerordentliche Hauptversammlung 16. Februar 2010
Pflichtmitteilung nach § 15 WpHG
Der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelisteten EHLEBRACHT AG liegt von ihrem größten Aktionär, der Vestcorp AG, ein Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 122 AktG vor.
Der Vorstand der EHLEBRACHT AG bereitet aktuell diese außerordentliche Hauptversammlung vor. Als Termin und Versammlungsort für diese außerordentliche Hauptversammlung gibt der Vorstand
Dienstag, den 16. Februar 2010 um 11.00 Uhr
in der Stadthalle Bielefeld, Willy-Brandt-Platz 1, Bielefeld
bekannt.
Die vollständige Einladung zu dieser außerordentlichen Hauptversammlung mit den von der Vestcorp AG gewünschten Beschlussgegenständen und ggfs. weitere Details werden pflichtgemäß veröffentlicht.
Bei Rückfragen:
EHLEBRACHT AG
Bernd Brinkmann, Finanzvorstand
Tel.: 05223/185-128
E-mail: b.brinkmann@ehlebracht-ag.com
Internet: http://www.ehlebracht-ag.com

