Directors' Dealings

Mit Wirkung zum 1. Juli 2002 ist der § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Kraft getreten. Hiernach müssen Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und ihrer Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner und Verwandten ersten Grades in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft unverzüglich veröffentlicht werden. Meldepflichtig sind Transaktionen über 5.000 Euro pro Jahr. Die Veröffentlichung solcher Transaktionen hat von der Gesellschaft zu erfolgen. Im folgenden kommen wir unserer Verpflichtung nach und informieren Sie über die meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte nach § 15a WpHG:

Zur Zeit liegen keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte vor.