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17. Februar 2010
EHLEBRACHT AG: Hauptversammlung lehnt sämtliche Anträge der Vestcorp AG ab
Die außerordentliche Hauptversammlung der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelisteten EHLEBRACHT AG hat am Dienstag, den 16. Februar 2010, in der Bielefelder Stadthalle sämtliche vom Großaktionär Vestcorp AG gestellten Anträge mit einfacher Mehrheit abgelehnt.
Mit der Ablehnung des Antrags auf Abberufung der beiden ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder Dr. Walter Hasselkus (Aufsichtsratsvorsitzender) und Jörns Haberstroh (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) entfiel die Abstimmung über den zweiten Antrag des Großaktionärs auf Wahl zweier neuer, ordentlicher Aufsichtsratsmitglieder.
Auch der dritte auf Verlangen der Vestcorp AG zur Abstimmung gestellte Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung der Rechtsgrundlage von Zahlungen an Aufsichtsratsmitglieder wurde von der einfachen Mehrheit der Aktionäre negativ beschieden. Ebenso lehnte die Hauptversammlung einen Antrag der Vestcorp AG auf Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des Aufsichtsrats ab. Ebenso fand auch der letzte Antrag des Großaktionärs, dem derzeitigen System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder die Billigung zu verweigern, bei der Mehrheit der Aktionäre der EHLEBRACHT AG keine Zustimmung.
Die Hauptversammlung verzeichnete eine Präsenz von rund 91 Prozent der Stimmen des stimmberechtigten Grundkapitals in Höhe von 19.350.000 Euro, eingeteilt in 12.900.000 Aktien und Stimmrechte.
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